BERATUNG KANN HELFEN
Wenn Sie Zweifel haben, ob die Entscheidung des Jobcenters richtig ist, können Sie sich an eine Beratungsstelle wenden. Sie werden dort kostenlos über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Jobcenter informiert und gegebenenfalls dabei unterstützt, Anträge oder Schreiben abzufassen.
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Sie können sich aber auch durch Fachanwälte für Sozialrecht wenden. Auch diese beraten und vertreten Sie gegenüber dem Jobcenter, wenn Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg hat.
Allerdings können Anwälte nicht kostenlos arbeiten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder Mitglied einer Gewerkschaft sind, sollten Sie sich dort erkundigen, ob diese die Gebühren eines Anwalts tragen (in der Regel nur für Gerichtsverfahren). Falls nicht, gibt es für die außergerichtliche Vertretung durch Anwälte die so genannte Beratungshilfe, für die Vertretung vor Gericht die Prozesskostenhilfe.
Wie bekomme ich Beratungshilfe? Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?Adressen von Fachanwälten für Sozialrecht finden Sie in den „Gelben Seiten“ des Berliner Branchenbuchs (unter „Rechtsanwälte, Fachanwälte für...“ oder „Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Sozialrecht“.
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Die Rechtsambulanz Sozialhilfe bietet für einkommensschwache Personen Rechtsberatung zu Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe an. Beratungstermine vereinbaren Sie telefonisch dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr
unter
(0 30) 46 06 75 34.
» Link zur Rechtsambulanz-Sozialhilfe
Hilfreiche Ratgeber in Buchform.
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