BERATUNGSHILFE
Wie bekomme ich Beratungshilfe?
(für die außergerichtliche Vertretung durch Anwälte)
Wenn Sie die Beratung eines Anwalts benötigen, können Sie zur Rechtsantragsstelle des für Ihre Wohnanschrift zuständigen Amtsgerichts gehen (in Berlin nach Bezirken gegliedert) und einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Sie müssen dort folgende Unterlagen vorlegen:
- den strittigen Bescheid oder Widerspruchsbescheid des Jobcenters,
- Belege über Ihre aktuelle Miete,
- Nachweise über Ihr Einkommen,
- Nachweise über Ihr Vermögen.
Vorsorglich sollten Sie auch Ihre Kontoauszüge des letzten Monats, gegebenenfalls auch der letzten drei Monate, mitnehmen. Der Berechtigungsschein soll Ihnen vom Gericht sofort ausgestellt und mitgegeben werden, weil Sie ihn zu Beginn der Beratung beim Anwalt vorlegen müssen. Wird die Beratungshilfe bewilligt, müssen Sie an den Rechtsanwalt nur einen Eigenanteil von 10 Euro zahlen.
Die Gerichte lehnen die Beratungshilfe immer häufiger mit der Begründung ab, Sie könnten sich vom Jobcenter beraten lassen, Sie könnten selbst Widerspruch einlegen oder warten, bis Sie den Widerspruchsbescheid erhalten haben. Lassen Sie sich damit nicht abspeisen. Verlangen Sie, mit dem Vorgesetzten des Bearbeiters zu sprechen. Machen Sie deutlich, dass Sie ohne anwaltliche Hilfe in Not geraten oder vergeblich versucht haben, die Sache selbst mit dem Jobcenter zu klären. Falls Sie auch damit nichts ausrichten können, verlangen Sie sofort eine rechtsmittelfähige, schriftliche Entscheidung. Legen Sie dagegen sogleich bei der Rechtsantragsstelle schriftlich eine so genannte Erinnerung ein. Schreiben Sie auf, weshalb Sie auf anwaltliche Hilfe angewiesen sind.
Adressen der Berliner Amtsgerichte
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Adressen von Fachanwälten für Sozialrecht finden Sie in den „Gelben Seiten“ (unter „Rechtsanwälte, Fachanwälte für...“.
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Das Berliner Arbeitslosenzentrum arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit der Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht Barbara Mehr zusammen.
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