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Die Dunkelziffer falscher ALG-II-Bescheide ist hochLESERBRIEF vom 9.9.2008 in Berliner Zeitung zu "Jeder zweite Hartz-IV-Empfänger siegt vor Gericht" von Marlies Emmerich (30./31. August):
Im Verhältnis zu den Mängeln, die das Sozialgesetzbuch II hat und der Art, wie es von den oftmals völlig überforderten Mitarbeitern der Jobcenter angewandt wird, sind 50 000 Klagen eher moderat. Ein intransparentes System, bei dem die Rechtsanwender oft selber nicht wissen, was die von ihnen erlassenen Bescheide aussagen und wie sie zu lesen sind, trifft auf Menschen, die oft angesichts der "Informationsflut", die das Jobcenter regelmäßig verschickt, schlicht resignieren. So ein Hartz-IV-Bescheid kann schon einmal 30 Seiten haben.
Fragen oder Fehler lassen sich nicht in einem persönlichen Gespräch klären. Es ist nahezu unmöglich, zuständige Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen. Rückrufbitten werden ignoriert, schriftliche Anfragen nicht beantwortet und trotz Stempel der Behörde wird bestritten, etwas erhalten zu haben. Die Mitarbeiter der Jobcenter in Berlin sind häufig aus dem Stellenpool rekrutiert und werden in Crash-Kursen angelernt. Personelle Unterbesetzung tut ein Übriges.
Ein Großteil der Klagen dürften Untätigkeitsklagen sein, weil die Behörde es in den vorgesehenen drei Monaten nicht schafft über einen Widerspruch bzw. innerhalb von sechs Monaten über einen Antrag zu entscheiden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass dahinter System steckt, um Betroffene mürbe zu machen, damit sie auf Widerspruch und Sozialgericht verzichten.
Bei ca. 500 000 ALG-II-Empfängern, die alle im Jahr mehrere Bescheide bekommen, relativiert sich die Zahl von 50 000 Klagen. Die hohe Erfolgsquote sollte allen Betroffenen Ermunterung sein, es zu versuchen. Die Dunkelziffer falscher Bescheide, die hingenommen werden, dürfte ähnlich hoch sein. Die Chancen für Betroffene sind hoch, das Risiko gering, denn das Sozialgerichtsverfahren ist für Kläger kostenfrei. Vielleicht setzt sich bei steigenden Kosten für die justizielle Bearbeitung der Hartz-IV-Fehlentwicklungen in der Politik die Erkenntnis durch, dass das Hartz-IV-System unwirtschaftlich ist.
Rechtsanwalt Stefan Senkel, Berlin






