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Sozialberater legen Jobcentern Verbesserungsvorschläge vorMobile Beratungsaktion „Irren ist amtlich – Beratung kann helfen“ heute beendet
26. September 2008 - Pressemitteilung des Berliner Arbeitslosenzentrums
Die mobile Beratungsaktion des Berliner Arbeitslosenzentrums evangelischer Kirchenkreise (BALZ) vor den Jobcentern der Hauptstadt ist zu Ende. Der Beratungsbus der Wohlfahrtsverbände stand heute ein letztes Mal vor dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg in der Rudi-Dutschke-Straße. Laut Veranstalter fanden in dem 6-wöchigen Einsatz insgesamt mehr als 900 Beratungsgespräche statt. Eine Umfrage unter 850 Jobcenter-Kunden, die parallel zu den Beratungen stattgefunden hat, bescheinigt der Arbeitsverwaltung erhebliche Mängel beim Service. Das Arbeitslosenzentrum präsentierte heute Morgen Vorschläge, wie die Situation der Jobcenter-Kunden verbessert werden kann. Sie werden im Folgenden dokumentiert:
Beratungspflicht wahrnehmen - Erreichbarkeit der Sachbearbeiter gewährleisten
Viele der Widersprüche könnten vermieden werden, wenn die Sachbearbeiter die gesetzlichen Bestimmungen und die dazu erlassenen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigen würden. Fundierte und regelmäßige Fortbildungen für die Mitarbeiter der Jobcenter könnten hier Abhilfe schaffen.
Theoretisch haben Jobcenter-Kunden persönliche Ansprechpartner, so genannte PAPs. Tatsächlich ist der PAP aber ein Team, das sich aus ständig wechselnden Mitarbeitern zusammensetzt. Für die Kunden wäre es eine große Erleichterung, wenn sie ihr Anliegen nicht immer wieder verschiedenen Sachbearbeitern vortragen müssten.
Die Mitarbeiter der Jobcenter sollten außerdem regelmäßig freie Zeitfenster für telefonische und persönliche Erreichbarkeit in dringenden Angelegenheiten bekommen. Dazu gehört auch die Möglichkeit zur Terminvereinbarung mit den zuständigen Sachbearbeitern der Leistungsabteilung. Hilfreich wäre es auch, wenn die Sozialberatungsstellen telefonischen Zugang zu Ansprechpartnern in den jeweiligen Jobcentern hätten.
Insgesamt ließe sich mit diesen Maßnahmen auch die Zahl der Widersprüche gegen Bescheide der Ämter minimieren.
Bescheide auch für Nicht-Juristen verständlich machen
Legt man die Maßstäbe des Sozialgesetzbuches an, dann müssen Verwaltungsakte bestimmt und begründet sein. Das heißt, der Bürger muss aus dem Bescheid die Entscheidung der Behörde nachvollziehen können. Nur so ist er in der Lage, seine Rechte sachgemäß wahrnehmen zu können. Diesem Anspruch werden die Hartz IV-Bescheide aber nicht gerecht. So wird beispielsweise bei der Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit nur das Ergebnis angegeben. Wie das Einkommen im Einzelnen angerechnet wird, bleibt aber unklar. Das führt im Ergebnis dazu, dass die Kunden nicht selten zu wenig Leistung erhalten. Inzwischen hat auch das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt erkannt, dass die Anträge und Bescheide zum Hartz IV-Bezug verständlicher, „also so formuliert werden müssen, dass sie nicht nur Juristen sofort verstehen“, wie er Ende August erklärt hat. Es ist zu hoffen, dass diese Erkenntnis bald in Form besserer Bescheide umgesetzt wird.
Zugang zum Jobcenter verbessern
Es ist nicht zu akzeptieren, dass fast vier Jahre nach der Einführung von Hartz IV sich in den Jobcentern noch immer Wartezeiten von zum Teil mehreren Stunden ergeben. Das Sozialgesetzbuch verpflichtet den Leistungsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Leistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält und dass die Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind.
Vorgeschlagen werden Eingangszonen mit jeweils eigenen Schaltern zur Ausgabe von Formularen und Ausfüllhinweisen, zur Abgabe von Anträgen und nachzureichenden Unterlagen, Schaltern zur Ausstellung von Bescheinigungen für die GEZ und das Sozialticket sowie zur Vergabe von Terminen beim jeweils zuständigen Ansprechpartner
Auszahlung von Einmalleistungen und die Anrechnung von Erwerbseinkommen verbessern
Die Auszahlung von Einmalleistungen aus Anlass der Geburt eines Kindes sollte deutlich früher ausgezahlt werden. Die Jobcenter stehen häufig auf dem Standpunkt, das Kind solle erst einmal geboren werden, bevor gezahlt wird. Eine Auszahlung zirka zwei bis drei Monate vor dem Entbindungstermin würde viele Widersprüche und einstweilige Anordnungen beim Sozialgericht vermeiden.
Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen. Hintergrund: Bei erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird für den ersten Monat der Erwerbstätigkeit die bisherige Hartz IV-Leistung weitergezahlt. Das Erwerbseinkommen, das Ende des Monats zufließt, wird dann Anfang des Folgemonats zurückgefordert. Da in dem Folgemonat nur eine gekürzte Leistung gewährt wird, der Lohn aber erst wieder Ende des Monats zufließt, kommt es zu einer Unterdeckung. Der Leistungsberechtigte legt darauf häufig Widerspruch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ein.
Dieses Verfahren wäre nicht nötig, wenn das Jobcenter dem Leistungsberechtigten bei Arbeitsaufnahme mitteilen würde, dass der für den ersten Monat erhaltene Lohn auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird, die Überzahlung aber in Raten erstattet werden kann. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Jobcenter zu einer Praxis zurückkehren, die vor 2005 bei der Sozialhilfe angewandt wurde: In dem Monat der Aufnahme der Erwerbstätigkeit erhalten die Antragsteller die bisherige Leistung. Angerechnet wird das Erwerbseinkommen erst im zweiten Monat der Beschäftigung. Um eine Überzahlung zu vermeiden, wird im Folgemonat nach der Beendigung der Erwerbstätigkeit die gekürzte Leistung gewährt. Beide Verfahren würden auch dem Jobcenter-Personal viel zusätzliche Arbeit ersparen.
Unabhängige Sozialberatung sichern
Der Gesetzgeber entwickelt im Sozialrecht in einem hohen Tempo immer komplizierter werdende rechtliche Regelungen. Das Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) wurde seit seiner Einführung zu Jahresbeginn 2005 bereits 27 Mal abgeändert. Gleichzeitig reduziert der Staat aus Kostengründen seine Beratungspflichten. Die Behauptung, dass die Jobcenter ihrem Beratungsauftrag nur mangelhaft nachkommen, ist nicht übertrieben. Hinzu kommt, dass inzwischen auch die Berliner Amtsgerichte die Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung durch Anwälte nur noch eingeschränkt gewähren. In dieser Situation sind die Mitarbeiter von Sozialberatungsstellen für viele Menschen häufig die einzigen Ansprechpartner, wenn es um Hilfen bei leistungsrechtlichen Problemen oder in wirtschaftlichen Notlagen geht.
Allerdings sind in den letzten Jahren die staatlichen Zuweisungen für die Sozialberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände, die Arbeitsuchende beraten, erheblich gekürzt worden. Dies hat in vielen Fällen trotz gestiegenen Bedarfs zu einer deutlichen Einschränkung des Beratungsangebots geführt. Teilweise mussten Beratungsstellen sogar ganz schließen. Es wäre fatal, wenn sich diese Entwicklung fortsetzen würde. Die Finanzierung unabhängiger Sozialberatung muss im Interesse der Bürger sichergestellt werden.
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