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Jeder zweite Hartz-IV-Empfänger siegt vor GerichtAm häufigsten geht es um strittige Fragen rund ums Wohnen und um Einkommensanrechnungen
30./31.8.2008 - Marlies Emmerich – Berliner Zeitung
Ein 45-Jähriger hat im vergangenen Jahr 324,03 Euro Betriebskosten von seiner Miete zurückbekommen. Das Jobcenter Marzahn-Hellersdorf verlangt, dass der Mann diese Summe überweist. Ansonsten werde das Geld mit dem Wohngeldzuschuss verrechnet. Der Erwerbslose würde dann einen einmaligen Monatsbetrag von 19,24 Euro erhalten. Der Arbeitslosengeld-II-Empfänger klagt dagegen vor dem Sozialgericht. Es ist das 50 000. Verfahren, mit dem sich die Sozialrichter seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 auseinandersetzen. Noch befindet sich die Klage, wie es im Juristendeutsch heißt, in der schriftlichen Vorbereitung.
Zahl der Fälle verdreifacht
Seit der Arbeitsmarktreform gehören solche Fälle zum Alltag im Gerichtsgebäude in der Invalidenstraße. Die Zahl der Streitigkeiten steigt Jahr um Jahr von zunächst rund 7 000 auf in diesem Jahr voraussichtlich 21 400 Verfahren an (siehe Grafik). Das sind drei Mal so viele Fälle wie 2005. Die Erwerbslosen haben auch mit ihren Einsprüchen und Klagen überwiegend Erfolg: 46 Prozent, also fast jeder Zweite, gewinnt gegen die Jobcenter – zumindest mit einem Teilerfolg.
Überwiegend dreht sich der Streit zwischen Jobcentern und Erwerbslosen um Fragen rund um das Wohnen, um Umzüge und um Einkommensanrechnungen. Einem Klinikpatienten beispielsweise ist für das Krankenhausessen 4, 04 Euro täglich von seinem Arbeitslosengeld II abgezogen worden. Der Patient hat nach der Einreichung seiner Klage inzwischen vorläufigen Rechtsschutz erhalten. „Ein deutliche Signal, dass die Entscheidung nicht richtig ist“, so der Sprecher des Sozialgerichtes, Michael Kanert. Nach seiner Ansicht führen überhaupt viele ungeklärte Details in der Rechtslage zu immer mehr Prozessen. Kanert sieht dafür vor allem die Politik in der Verantwortung: „Es geht nicht mehr um Anfangsschwierigkeiten, die Probleme sind systemimmanent“, so Kanert. So gebe es strukturelle Probleme. Immer noch hätten 1 200 der 5 500 Beschäftigten in den zwölf Jobcentern der Bezirke nur Zeitverträge. Durch Abgänge und Neuzugänge würde deshalb viel Erfahrungswissen bei der komplizierten Gesetzeslage verloren gehen. Uwe Mählmann von der Arbeitsagentur Süd bestätigte, dass etwa ein Fünftel der Mitarbeiter Zeitverträge besitzen. Kanert kritisierte außerdem, dass die Computerprogramme der Jobcenter mit einer insgesamt hundert Seiten umfassenden Produktionsanleitung bis heute nicht richtig funktionierten. Besserung sei vermutlich erst im Jahr 2012 in Sicht.
Für die derzeit 85 Richter bedeutet die ständige Zunahme der Klagen ein enormer Arbeitsaufwand. 45 von ihnen befassen sich neben den sonst beim Sozialgericht zu verhandelnden Themen wie etwa Renten- oder Unfallfragen ausschließlich mit Hartz IV. Im Durchschnitt bekommt jeder Richter 44 neue Verfahren im Monat neu auf den Tisch. Die Folge: Von der eingereichten Klage bis zur Verhandlung dauert es mittlerweile ein Jahr. Nur wenn jemand in ganz existenziellen Nöten ist, werden Ausnahmen gemacht. Mit Erleichterung haben deshalb die Richter die Nachricht aufgenommen, dass Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) weitere 40 Richterstellen und 40 neue Verwaltungsstellen zugesagt hat. „Derzeit müssten wir für ein Jahr alle Türen schließen, um alle Aktenberge zu bearbeiten“, sagt Michael Kanert.
Klagewelle nach 27 Gesetzesänderungen
Berlin: Seit 2005 hat sich die Zahl der Klagen gegen Hartz IV von rund 7 000 auf rund 21 400 verdreifacht. Zwei Drittel aller neuen 33 000 Eingaben und Klagen in diesem Jahr (Hochrechnung) werden wegen Hartz IV eingereicht. Bei 40 Prozent geht es um Kosten für Unterkunft und Heizung.
Bund: Auch beim Bundessozialgericht steigt die Zahl der Klagen. In diesem Monat ist eigens ein zweiter Senat eingerichtet worden, der sich mit Fragen rund um das Arbeitslosengeld II beschäftigt.
In allen Bundesländern steigt die Zahl der Klagen an. Bundesweit sind es bis Juli 74 500 Klagen. Für das ganze Jahr 2008 wird mit mehr als 120 000 Klagen gerechnet. Allein in Thüringen gibt es in den ersten sieben Monaten diesen Jahres so viele Klagen wie im ganzen Jahr 2005.
Gesetzeslage: Die Klagewelle ist nach Auffassung von Fachjuristen auf die komplizierte Gesetzeslage zurückzuführen. Im August 2006 trat etwa das „SGB II-Fortentwicklungsgesetz“ mit neuen Vorgaben zur Beurteilung eheähnlicher Gemeinschaften in Kraft .
Änderungen: Die Gesetzgebung zur Arbeitsmarktreform ist inzwischen 27 Mal geändert worden – zuletzt im Juli 2008 mit der Anhebung des Regelleistung von 347 auf 351 Euro.
Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/108080/index.php
Dazu Leserbrief von Rechtsanwalt Stefan Senkel vom 9.9.2008 in der Berliner Zeitung






