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Klagen gegen Hartz IV zu einem Drittel erfolgreich

31.05.2006

Klagen gegen Regelungen der Hartz-IV-Gesetze haben vor Gericht relativ gute Erfolgsaussichten. Bei etwa einem Drittel der Klagen werde zu Gunsten der Antragsteller entschieden, sagte die Sprecherin der 14 deutschen Landesozialgerichtspräsidenten, Monika Paulat. Bundesweit seien im vergangenen Jahr etwa 50.000 Streitigkeiten um Hartz-IV-Regelungen vor Gericht gelandet. Häufig gehe es dabei um die Größe von Wohnungen und Autos, die Anerkennung von Lebenspartnerschaften oder Heizkosten.

In diesen Fällen gebe es bei den Richtern häufig andere Meinungen als bei den Arbeitsagenturen oder den Kommunen. Es komme wie immer auf den Einzelfall an. In vielen Punkten seien pauschale Vorgaben einfach nicht möglich. Eine bundesweit einheitliche Rechtsprechung wird wegen des noch jungen Gesetzeswerks erst in zwei bis drei Jahren von den Experten erwartet. Kommunen und Arbeitsagenturen hätten in einigen Fällen wenig Verständnis für die vergleichsweise aufwändige Beweiserhebung in der Sozialgerichtsbarkeit. Vorladungen zu mündlichen Verhandlungen würden in den Amtsstuben oft als belastend empfunden, so Paulat weiter.

Insgesamt sei die Zahl der Verfahren an Sozialgerichten, die sich neben Hartz IV auch mit Streitigkeiten um Renten oder mit Leistungen von Krankenkassen beschäftigen, stark steigend. Die Fieberkurve gehe deutlich nach oben. "Es ist ein Spiegelbild des wirtschaftlichen Zustands der Republik", sagte Paulat. Im Jahr 2005 waren bei den deutschen Sozialgerichten 310.000 Klagen eingegangen.

Quelle: Justiz NRW

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