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Hartz IVAlle klagen
01.07.2010 - Sabine Deckwerth - Berliner Zeitung
Das Angebot ist auf den Ort abgestimmt. Das Hartz-4-Menü besteht aus einer Currywurst mit Brötchen, beim Hartz-5-Menü gibt es Pommes dazu. „Onkel Butzi“ hat seinen Imbiss in der Bundesallee, direkt vor dem Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf. Anwaltlichen Rat bietet er seinen Kunden auch noch an: Auf einer Werbetafel vor dem Imbisswagen steht die Telefon-Nummer für einen „Hartz-IV-Notfalldienst“. Der gehört zu Rechtsanwalt Imanuel Schulz. Schulz ist 34 Jahre alt und hat sich seit 2006 auf das Arbeitslosengeld II spezialisiert. Zunächst, um als junger Anwalt Fuß zu fassen. Inzwischen arbeitet Schulz mit acht Kollegen zusammen und hat unlängst seine fünfte Kanzlei in Berlin eröffnet. Es gibt genug Anwaltsbedarf – weil die Menschen in Scharen gegen ihre Hartz-IV-Bescheide vor Gericht ziehen.
Gerade erst vermeldete das Berliner Sozialgericht die 100 000. Klage seit Inkrafttreten der umstrittenen Gesetze vor fünf Jahren. Gingen 2005 noch rund 7 000 Hartz-IV-Klagen bei Gericht ein, waren es im vergangenen Jahr mit 27 000 fast vier Mal so viele. Etwa 120 Neueingänge registrierte das Gericht an diesem Tag. Aber warum steigt die Klagewelle immer mehr? „Schwierig zu erklären“, sagt Anwalt Schulz. „Die Jobcenter arbeiten kompetenter, sie haben bessere Technik und mehr Personal als noch vor fünf Jahren.“ Und auch an den Hartz-IV-Gesetzen werde immer wieder gearbeitet. „Aber kaum wird ein Problem im Gesetz behoben, entsteht das nächste.“ Und dann gebe es bei den Bescheiden wieder eine Menge Fehler.
Ein bis zwei neue Klagen bekommt Schulz täglich auf den Tisch, etwa zwei Mal die Woche geht er zu Verhandlungen ins Gericht an der Invalidenstraße in Mitte. Auch dort hat sich in den letzten fünf Jahren so einiges verändert: Beinahe stündlich fahren Transporter vor dem Haus vor, werden Kisten mit Post ausgeladen. An einer Tür im Erdgeschoss steht: „Wir bitten, vor Betreten der Poststelle Ihre Unterlagen sortiert bereit zu halten.“ Die Arbeit erleichtert das nur wenig. An die 3 000 Poststücke – Akten, Gutachten, Briefe – würden täglich für die einzelnen Geschäftsstellen sortiert, sagt Wachtmeister René Hildebrandt. Erst waren sie zu zweit, jetzt ist die Poststelle mit vier Wachtmeistern besetzt. Zwei Faxgeräte spucken rund um die Uhr Papier aus – etwa 5 000 Blatt pro Tag. Nebenan, vor der Rechtsantragsstelle, gibt es einen großen Warteraum mit Kinderspielzeug in einer Ecke. Hier sitzt, wer beim Formulieren seiner Klage Hilfe braucht. Schon lange reichen die Bänke im Flur nicht mehr aus.
Zwei Stockwerke höher, in Saal 218, verhandelt Richter Thomas Reichert. Er ist einer von 66 Berufsrichtern, die sich in der Invalidenstraße ausschließlich mit Hartz-IV-Klagen beschäftigen. Nach Inkrafttreten der Reform waren es nur 20 Richter. Sechs Termine stehen an diesem Tag auf Reicherts Plan. Es geht um Zahlungen für Mieten oder Betriebskosten, die die Jobcenter nicht übernehmen wollen. Und um Rückforderungen von zu viel gezahltem Arbeitslosengeld II. Neben Reichert sitzen zwei Schöffinnen, vor ihm ein Anwalt des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg und die Kläger, eine 42-jährige Mutter von zwei Kindern mit ihrem Anwalt. Die Frau arbeitet als Selbstständige und bekommt ergänzend Arbeitslosengeld II für ihre Familie. Sie soll 1 100 Euro zurück zahlen, weil sie angeblich ein paar Monate lang zu viel verdiente. Sie hält die Summe für zu hoch und kann sie nicht nachvollziehen. „Ich habe immer alle Unterlagen eingereicht“, sagt sie.
Der Richter wühlt in den Akten, verliest Bescheide und Änderungsbeschlüsse, rechnet Zahlen zusammen, spricht von Aufhebungen, Fortzahlungen, Erstattungen, dass man kaum noch durchsieht. Dann stellt er fest, dass ein wichtiges Papier fehlt. Man könne gar nicht nachvollziehen, welcher Bescheid überhaupt abgeändert wurde, sagt er. Die Verhandlung endet schließlich mit einem Vergleich. Die Klägerin zahlt nur einen Teil der geforderten Summe zurück. Rückforderungen wie diese machen einen großen Teil der Klagen aus. Die Berechnungen seien hochkompliziert, sagt Richter Reichert. „Die Leute in den Jobcentern tun was sie können“, aber für diese Fragen seien sie zu wenig qualifiziert. „Da geht es um kompliziertes Verwaltungsverfahrensrecht, das lernt man nicht in ein paar Wochen Fortbildung.“
Die Hälfte aller Kläger erzielt vor Gericht zumindest einen Teilerfolg. Anwalt Schulz sagt, „wenn wegen eines falschen Bescheides plötzlich 150 Euro im monatlichen Familienbudget fehlen, dann kann das existenzielle Not bedeuten“. Und weil die Jobcenter es nicht schaffen, jeden Einzelfall noch einmal genau zu prüfen, bleibe vielen nur der Gang zum Gericht.
Die Richter müssen sich die Zeit nehmen, die die Jobcenter nicht haben. Sie sitzen schon mal fünf Stunden an einem Fall. Und führen in den Verhandlungen noch Beratungsgespräche, die eigentlich das Jobcenter machen müsste. Wie die junge Richterin auf Probe in Saal 208. Vor ihr sitzt eine 63-jährige Frau, deren Wasserverbrauch im Jahr 2008 zu hoch war. Das Jobcenter zahlte nur die übliche Pauschale und nicht mehr, es geht um rund 300 Euro. „Ich bin ganz durcheinander“, sagt die Frau in gebrochenem Deutsch. „Ich weiß nicht, warum sie auf einmal kein Wassergeld mehr zahlen.“ Die Richterin erklärt alles ganz genau, sie spricht vom durchschnittlichen Wasserverbrauch für einen Ein-Personen-Haushalt, von Zählern und Eichgeräten. Am Ende hat die Klage der Frau keinen Erfolg und die Richterin ist mit ihren Terminen eine Stunde im Verzug. Anwalt Schulz sagt, sehr viele Menschen seien einfach hilflos, weil sie die Bescheide nicht verstehen. „Was soll man anderes machen als klagen, wenn die Jobcenter auf Nachfragen nicht reagieren?“
Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/301384/301385.php






