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ÜBERPRÜFUNGSANTRAG

Ist die Widerspruchsfrist oder die Klagefrist abgelaufen und Sie haben erst danach einen Fehler entdeckt, ist nicht alles verloren. Waren einzelne oder mehrere Bescheide fehlerhaft, können Sie beantragen, dass sie überprüft werden (§ 44 SGB X).

Hat das Jobcenter innerhalb von sechs Monaten über den Überprüfungsantrag nicht entschieden, kann auch Untätigkeitsklage erhoben werden.

Hat der Überprüfungsantrag keinen Erfolg, kann gegen den ablehnenden Bescheid innerhalb eines Monats ab Eingang des Bescheides in Ihrem Briefkasten Widerspruch eingelegt werden.

Bei erfolglosem Widerspruch kann gegen den Widerspruchsbescheid Klage eingereicht werden.