UNTÄTIGKEITSKLAGE
Wenn das Jobcenter nach sechs Monten noch immer nicht über Ihren Antrag (Neuantrag, Weiterbewilligungsantrag, Abänderungsantrag) entschieden hat, können Sie so genannte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.
Die Klage muss schriftlich eingereicht werden. Geben Sie das Datum (jedenfalls ungefähr) an, wann Sie den Antrag beim Jobcenter gestellt hatten. Schreiben Sie, dass Sie mit der Klage erreichen wollen, dass das Jobcenter über Ihren Antrag durch (rechtsmittelfähigen) Bescheid entscheidet. Kosten entstehen Ihnen nicht.
Wie klage ich? Dazu hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Hinweise veröffentlicht.
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Wollen Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Sie vor Gericht vertreten soll, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
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Adressen Sozialgerichte in Berlin und Brandenburg
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