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WIDERSPRUCH LOHNT SICH

Wenn Sie den Eindruck haben, dass das Jobcenter in Ihrem Fall falsch entschieden hat, müssen Sie das nicht hinnehmen. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
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Nach einer Antwort des Senats vom Dezember 2006 auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus waren im Durchschnitt der Berliner Jobcenter 40 Prozent der Widersprüche erfolgreich.
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Die Stiftung Warentest ermittelte im Sommer 2005 bei einer Umfrage: Arbeitslose, die mit ihrem Widerspruch Erfolg hatten, bekamen durchschnittlich 127 Euro mehr als ursprünglich bewilligt wurde.
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Auch wenn Ihr Widerspruch keinen Erfolg hat, muss nicht alles verloren sein. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchbescheids Klage beim Sozialgericht einreichen.
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Info-Blatt:

Wie kann ich meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durchsetzen?

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