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Amtliche Statistik zu Widersprüchen und Klagen bei Alg II

Überdurchschnittliche Erfolgsquote in Berlin

30.01.2013 – Markus Wahle – Berliner Arbeitslosenzentrum

Im Dezember hat die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zu Widersprüchen und Klagen zum Arbeitslosengeld II veröffentlicht. Danach geben die Berliner Jobcenter 37 Prozent aller Widersprüche ganz oder teilweise statt. Im gerichtlichen Hauptverfahren (also ohne einstweiligen Rechtschutz) wird in etwas mehr als der Hälfte (50,7 Prozent) der Verfahren den Klägern ganz oder teilweise rechtgegeben.

Wenn Widersprüchen stattgegeben wird, zeigt dies, dass Fehlentscheidungen vom Jobcenter selbst korrigiert werden. Im Jobcenter Steglitz-Zehlendorf ist die Quote dieser sogenannten Stattgaben mit 41,2 Prozent sehr hoch. Nach Ablehnung eines Widerspruchs kann der Streit vor das Sozialgericht getragen werden. Von den Klagen gegen das Jobcenter Neukölln waren zwei Drittel zumindest teilweise erfolgreich.

Widersprüchen wird in Berlin etwas häufiger als im Bundesdurchschnitt zumindest teilweise stattgegeben. Dennoch liegt auch die Quote des im gerichtlichen Klageverfahren (Hauptsache ohne einstweiligen Rechtschutz) erreichten zumindest teilweisen Nachgeben oder Stattgeben deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Download des Berichts (31 Seiten)