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Berlin-Pass und mehr

Vergünstigungen für Menschen mit wenig Geld

"berlinpass"

Mit dem "berlinpass" können Berlinerinnen und Berliner, die wenig oder gar kein Einkommen haben, viele Angebote der Stadt vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen, zum Beispiel:
• Busse und Bahnen (BVG, S-Bahn, DB Regio im Tarifgebiet Berlin AB),
• Museum, Theater, Konzerte,
• Schwimmbäder,
• Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten,
• Bibliotheken,
• Kurse in der Volkshochschule oder in der Musikschule.

Voraussetzung ist, dass Sie Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Opferrenten nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bzw. NS-Ausgleichsrenten beziehen.

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Aktuelle Sonderregelung zum Berlin-Pass und Berlin-Ticket S wegen der Corona-Pandemie

"berlinpass BuT"

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, haben Anspruch auf den "berlinpass BuT". BuT steht für "Bildung und Teilhabe". Der "berlinpass BuT" dient als Nachweis für den Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket.

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Berlin-Ticket S (Sozialticket)

Wer einen "berlinpass" hat, kann das persönliche Berlin-Ticket S für Busse und Bahnen für 27,50 Euro bei allen Verkaufsstellen der S-Bahn und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bekommen. Das Ticket besteht aus dem "berlinpass" mit Lichtbild und dem Wertabschnitt für den jeweiligen Monat. Das verbilligte Ticket erhalten auch Personen, die Wohngeld beziehen. Das Berlin-Ticket S gibt es auch über eine kostenlose Ticket-App der BVG.

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Aktuelle Sonderregelung zum Berlin-Pass und Berlin-Ticket S wegen der Corona-Pandemie

FamilienPass

Zum Preis von sechs Euro erhalten Sie ein ganzes Jahr lang attraktive Preisnachlässe bei Schwimmbädern, Eisbahnen oder Schiffstouren, bei Konzerten, in Kinos, Theatern, Museen sowie bei vielen weiteren Einrichtungen in Berlin und Umgebung.

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Extras zum FamilienPass für Familien mit geringem Einkommen

Unter anderem begleiten alle Kinder bis einschließlich 15 Jahre ihre Eltern für 6,50 Euro einen Monat lang bei BVG und S-Bahn. Außerdem: Konzertkarten zum halben Preis und kostenloser Ferienschwimmkurs.

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Super-Ferien-Pass

Zum Preis von neun Euro haben junge Leute bis 18 Jahre an allen Ferientagen freien Eintritt in die Frei- und Hallenbäder der Berliner Bäder-Betriebe. Auch Zoo und Tierpark oder Funk- und Fernsehturm können mit dem Pass einmalig kostenlos besucht werden.

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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Als Empfänger von Alg II oder Sozialgeld können Sie sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld können sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist aber in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel wenn Ihr anrechenbares monatliches Einkommen weniger als 17,50 Euro über dem Alg II-Bedarf liegt (§ 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Eine Bescheinigung für den Beitragsservice liegt Ihrem Alg II-Bewilligungsbescheid bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

Befreiung beantragen

Kostenlose Teilnahme an Kulturveranstaltungen

Der gemeinnützige Verein Kulturleben Berlin vermittelt freie Kulturplätze kostenlos an Menschen mit geringem Einkommen.

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3-Euro-Ticket für Kulturveranstaltungen

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen an zahlreichen Berliner Bühnen und Konzerthäusern Karten zum Preis von drei Euro, wenn die Vorstellungen nicht ausverkauft sind.

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Kostenlos Bibliotheken nutzen

Wer Arbeitslosengeld I und II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhält, kann die Berliner Bibliotheken kostenlos nutzen. Dort bekommen Sie nicht nur Bücher, sondern auch Tageszeitungen und Zeitschriften, CDs oder DVDs. Die öffentlichen Bibliotheken Berlins bieten Ihnen auch die Möglichkeit, kostenlos ins Internet zu gehen. Online-Ausleihe über: https://www.voebb.de

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Volkshochschulen (VHS)

Die Berliner VHS bieten für zahlreiche Personengruppen ermäßigte Preise für Kurse an.

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Musikschulen

Die Entgelte können nach sozialen Gesichtspunkten ermäßigt werden. Fragen Sie in Ihrer Musikschule nach.

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Strom sparen

Die Aktion "Stromspar-Check" hilft Menschen mit niedrigem Einkommen, ihren Stromverbrauch zu senken. Neben Informationen zum Verbrauchsverhalten bekommen sie kostenlos Energiesparlampen oder schaltbare Steckerleisten. Außerdem gibt's 100 Euro für den neuen Kühlschrank, wenn Sie Ihren alten Stromfresser stilllegen wollen.

Adressen "Stromspar-Check" in den Berliner Bezirken

Lebensmittel für Zuhause

Wer wenig Geld hat, kann einmal pro Woche in seiner Ausgabestelle der Berliner Tafel für einen Euro Lebensmittel bekommen.

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Arztbesuch und Medikamente

Wenn Sie Alg II oder Sozialgeld beziehen und gesetzlich krankenversichert sind, gibt es für Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft spezielle Härtefallregelungen und Befreiungen bei Zuzahlungen für medizinische Leistungen. Entsprechende Vergünstigungen gelten auch für privat Krankenversicherte im Basistarif (Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Basistarif).

Härtefallregelung beim Zahnersatz

Sie haben bei Zahnersatz - auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse - Anspruch auf den doppelten Festzuschuss (= 100 Prozent der Regelversorgung), höchstens jedoch auf einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (§ 55 SGB V). Wählen Sie einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz, müssen Sie die Mehrkosten selbst übernehmen.

Befreiung von Zuzahlungen zu Medikamenten

Sie sind - auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse - im laufenden Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen beim Medikamentenkauf, bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder bei notwendigen Krankentransporten befreit, wenn Sie die pauschale Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Regelbedarfs (12 x 449 Euro) erreicht haben (§ 62 SGB V). Die Belastungsgrenze liegt im Jahr 2022 bei 107,76 Euro. Für chronisch Kranke gilt im Jahr 2022 eine Belastungsgrenze von einem Prozent, das sind 53,88 Euro. Wer als "chronisch krank" gilt, regelt die sogenannte Chroniker-Richtlinie.

Die jeweilige Belastungsgrenze gilt für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Unser Rat: Sammeln Sie alle Quittungen und Belege über Ihre Zuzahlungen und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben.

Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Bis zum 20. Geburtstag erhalten Sie auf Rezept empfängnisverhütende Mittel kostenlos als Leistung Ihrer Krankenkasse (§ 24a SGB V). Alle anderen Personen mit Meldeadresse in Berlin können in den Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung die Kostenübernahme für ihre ärztlich verordneten Verhütungsmittel beantragen, wenn sie Alg II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen oder über ein anderes geringes Einkommen verfügen. Die Zentren arbeiten überbezirklich und befinden sich in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Steglitz-Zehlendorf.

Befreiung vom Eigenanteil für die Anschaffung von Lernmitteln an Schulen

In Berlin erhalten die Schülerinnen und Schüler der Grundschule alle Lernmittel, insbesondere Schulbücher, Arbeitshefte, Wörterbücher und Atlanten, kostenlos als Leihgabe der Schule. Auf den weiterführenden Schulen – ab der 7. Klasse – müssen sich die Eltern mit einem Eigenanteil von höchstens 100 Euro pro Schüler und Schuljahr an den Lernmitteln beteiligen.

Wenn Sie Alg II, Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG oder Asylbewerberleistungen erhalten, sind Sie von der Zahlung des Eigenanteils befreit. Die Schule stellt Ihrem Kind nach Vorlage des "berlinpasses BuT" alle benötigten Lernmittel kostenfrei zur Verfügung. Die Leistungsvoraussetzungen müssen zum Schuljahresbeginn am 1. August des Jahres erfüllt sein und der Schulleitung in der Regel spätestens vier Wochen vor Beginn der Sommerferien nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/medien/lehr-und-lernmittel/#Befreiung.

Mitgliedschaft in einem Mieterverein

Die Beratung bei einer der berliner Mieterorganisationen setzt voraus, dass Sie dort Mitglied sind. Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII gibt es einen ermäßigten Sozialtarif. Das Jobcenter übernimmt die Beiträge für die Mitgliedschaft, wenn es einen mietrechtlichen Beratungsbedarf anerkennt. Ein Beratungsbedarf kann zum Beispiel vorliegen bei Mietmängeln (Schimmel in der Wohnung), Modernisierungsmaßnahmen, Wohnungskündigungen, Mieterhöhungen oder Betriebs- oder Heizkostennachforderungen des Vermieters oder Energieversorgers. Sie erhalten dann vom Jobcenter eine Kostenübernahmebescheinigung, die Sie bei einer mit dem Land Berlin kooperierenden Mieterorganisation vorlegen (siehe im Detail Nummer 10 der AV Wohnen).

Second-Hand-Shops

Eine Auswahl Berliner Secondhandläden für Damenmode, Herrenmode, Kindermode, Accessoires, Vintage und Designermode. Infos mit Adresse, Telefonnummer und Verkehrsverbindung.

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Sozialmärkte und Sozialkaufhäuser

Spielsachen, aufgearbeitete Fahrräder und vieles mehr bekommen Sie für wenig Geld auf den Sozialmärkten von Goldnetz. Kleidung, Haushaltswaren, Möbel und Elektrogeräte zu kleinen Preisen gibt es bei den Sozialkaufhäusern oder in Sozialläden.

Flohmärkte

Von Büchern, Kunsthandwerk, Taschen und Kleidung bis zu Technik, Musik und Lampen. Eine Auswahl Berliner Flohmärkte mit Adresse, Öffnungszeiten und Anfahrt.

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