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IRREN IST AMTLICH

Irren kann jeder. Irren ist menschlich. Was aber, wenn das Amt irrt?

Arbeitsuchende erleben es leider immer wieder:

Die Bescheide des Jobcenters sind schwer nachzuvollziehen.
Insbesondere gilt dies, wenn Einkommen angerechnet wird. Bei Selbstständigen fehlen Hinweise darauf, wie die Behörde den Gewinn ermittelt hat. Wer einen Bescheid bekommt, weiß häufig nicht, ob das Jobcenter richtig gerechnet hat.

Die Leistungsabteilung schottet sich ab.
Ratsuchende können das Jobcenter zwar endlich zum Ortstarif anrufen. Die Sachbearbeiter sind telefonisch aber weiterhin nicht direkt erreichbar. Anrufer landen in Callcentern, deren Mitarbeiter die Akte nicht bearbeiten und die auch keine Termine vergeben können. Wer eine Frage zu seinem Bescheid hat oder eine Auskunft in seiner Angelegenheit braucht, muss in der Regel viel Aufwand betreiben.

Gute Beratung ist Mangelware.
Fragen zur Anrechnung von Erwerbseinkommen und zum Schutz von Vermögen werden häufig unzulänglich beantwortet. Über die Förderung von Weiterbildung, Hilfen bei der Aufnahme einer Selbstständigkeit oder die Übernahme von Bewerbungskosten wird eher unwillig aufgeklärt. Eingliederungsvereinbarungen werden oft ohne eine ausreichende Beratung und unter Zeitdruck abgeschlossen.