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IRREN IST AMTLICH

Irren kann jeder. Irren ist menschlich. Was aber, wenn das Amt irrt?

Arbeitsuchende erleben es leider immer wieder:

Information und Aufklärung durch die Jobcenter sind unzureichend.
Die Bescheide sind oft unverständlich. Insbesondere gilt dies, wenn Einkommen anzurechnen sind, oder beim Abzug der Energiepauschalen. Bei Selbstständigen fehlen Hinweise darauf, wie das Amt den Gewinn ermittelt hat.

Die Folge: Bescheide können von den Kunden nicht ausreichend überprüft werden.

Es gibt keine festen Ansprechpartner beim Jobcenter.
Ratsuchende haben es mit wechselnden Sachbearbeitern zu tun. Sie sind zudem telefonisch nicht direkt erreichbar. Anrufer landen in Call-Centern, deren Mitarbeiter die Akte nicht bearbeiten.

Die Folge: Die Kunden fühlen sich allein gelassen.

Gute Beratung ist Mangelware.
Die Mitarbeiter der Jobcenter sind nicht immer ausreichend qualifiziert. Auskünfte über die Bereinigung von Erwerbseinkommen sind häufig falsch. Bei der Vermögensanrechnung wird selten ein Hinweis gegeben, unter welchen Voraussetzungen Vermögen geschützt ist und nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden muss. Eingliederungsvereinbarungen werden allzu oft ohne eine ausreichende Beratung und unter Druck abgeschlossen.

Die Folge: Die Kunden verlieren das Vertrauen in die Arbeitsverwaltung.

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