KLAGE
Hat Ihr Widerspruch keinen (vollen) Erfolg erlässt das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats - gerechnet ab Eingang in Ihrem Briefkasten - schriftlich Klage beim Sozialgericht erheben. Fügen Sie eine Kopie des Widerspruchsbescheids bei. Geben Sie an, was Sie mit der Klage erreichen wollen (zum Beispiel: höhere Leistungen erhalten).
Sie können die Klage auch durch die Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts aufnehmen lassen. Näheres entnehmen Sie der Rechtsfolgenbelehrung am Ende des Widerspruchsbescheids. Es entstehen keine Gerichtskosten.
Wollen Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Sie vor Gericht vertreten soll, können Sie beim Sozialgericht Prozesskostenhilfe beantragen.
Wie klage ich? Dazu hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Hinweise veröffentlicht.
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Wollen Sie einen Anwalt hinzuziehen, der Sie vor Gericht vertreten soll, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
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Adressen Sozialgerichte in Berlin und Brandenburg
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