PROZESSKOSTENHILFE
Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?(für die Vertretung durch Anwälte vor Gericht)
Wenn Sie Ihre Klage oder Ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht einreichen, können Sie dort auch Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines bestimmten Anwalts beantragen. Häufig übernimmt das auch der Anwalt für Sie, den Sie mit Ihrer Vertretung beauftragen wollen.
Prozesskostenhilfe wird nur bewilligt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Außerdem werden Ihre Vermögensverhältnisse geprüft, da für die Prozesskostenhilfe nicht die Vermögensfreigrenzen für das Arbeitslosengeld II, sondern für die Sozialhilfe nach § 90 SGB XII maßgeblich sind. Bewilligt das Gericht die Prozesskostenhilfe, werden entweder die gesamten Gebühren für den Anwalt übernommen oder es wird Ihnen eine Ratenzahlung gestattet.
Wenn das Gericht die Prozesskostenhilfe ablehnt, müssen Sie sich überlegen, ob Sie dennoch einen Anwalt beauftragen und die entstehenden Gebühren selbst zahlen. Wenn Sie das Gerichtsverfahren gewinnen, muss grundsätzlich das Jobcenter die Kosten Ihres Anwalts übernehmen.
Formulare des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zur Prozesskostenhilfe (PKH):
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (PKH-Erklärung)
» Download (PDF, 274 KB) - Hinweisblatt zum Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe (PKH-Hinweisblatt)
» Download (PDF, 104 KB)
Adressen von Fachanwälten für Sozialrecht finden Sie in den „Gelben Seiten“ (unter „Rechtsanwälte, Fachanwälte für...“.
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Das Berliner Arbeitskosenzentrum arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit der Fachanwältin für Sozialrecht und Familienrecht Barbara Mehr zusammen.
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