beratungsliteratur

 

Ratgeber zu Datenschutz in Jobcentern und Arbeitsagenturen

Welche Rechte haben Sie?

  • das Recht auf Auskunft über Ihre eigenen Daten und Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
  • das Recht auf Berichtigung falscher oder unvollständiger Daten,
  • das Recht auf Löschung, hilfsweise Sperrung, zu Unrecht gespeicherter oder nicht mehr benötigter Daten,
  • das Recht auf Anrufung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bzw. der Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Ihre Rechte können weder durch Anordnung des Jobcenters noch durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt werden.

Aus: Datenschutz im Jobcenter, Ihre Reche als Antragsteller, Faltblatt der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Wo finden Sie Hilfe?

Sie meinen, in Ihren Datenschutzrechten verletzt zu sein? Der erste Ansprechpartner sollte der behördliche Beauftragte für den Datenschutz vor Ort im Jobcenter sein. Dieser ist mit der Arbeit im Jobcenter vertraut und kann sofort Auskunft geben. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Sie können sich auch direkt an die BfDI wenden, wenn Sie der Ansicht sind, in Ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BfDI beraten und unterstützen Sie im Rahmen einer unabhängigen, datenschutzrechtlichen Bewertung

Aus: Datenschutz im Jobcenter, Ihre Reche als Antragsteller, Faltblatt der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)

Agenturen für Arbeit

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) führt die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Bundesagentur für Arbeit. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Zentrale in Nürnberg, die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit mit ihren Geschäftsstellen vor Ort.
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Jobcenter

Seit 2011 ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für die Datenschutzkontrolle bei den gemeinsamen Einrichtungen zuständig, dazu zählen auch die Jobcenter in Berlin.

Die als Optionskommunen geführten Jobcenter werden datenschutzrechtlich von den Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) kontrolliert.

Weitere Hinweise im Datenschutz-Wiki der BfDI

Erhebung und Speicherung von Unterlagen, Gesundheitsdaten bei den Agenturen für Arbeit, Übermittlung eines ärztlichen Gutachtens und mehr

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