Einstweilige Anordnung (Eilverfahren)
Sie geraten in eine akute Notlage - was nun?
Beim Bürgergeld geht es um den notwendigen existenziellen Lebensunterhalt. Die maximalen Bearbeitungszeiten von sechs Monaten für Anträge und drei Monaten für Widersprüche sind oftmals zu lang. Nicht selten geraten Empfänger von Bürgergeld dadurch und auch auf Grund fehlerhafter Entscheidungen der Jobcenter in eine Notlage. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, beim Sozialgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung als Eilverfahren zu beantragen.
Besser mit Anwalt
Die Anforderungen an den Antrag, wenn er erfolgreich sein soll, sind sehr hoch. Sie müssen alles genau darlegen und belegen, vorsorglich auch eidesstattlich versichern. Es empfiehlt sich, ein einstweiliges Anordnungsverfahren mit anwaltlicher Hilfe durchzuführen. Dafür können Sie Prozesskostenhilfe beantragen (mehr dazu unter Prozesskostenhilfe).
Achten Sie auf den Abhilfebescheid
Das Gericht trifft in der Regel kurzfristig eine vorläufige Entscheidung. Oft verbleibt es auch endgültig dabei. Da Sie sich darauf aber nicht verlassen können, müssen Sie parallel zu dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung das Widerspruchs- und Klageverfahren weiter betreiben, sofern das Jobcenter keinen Abhilfebescheid erlassen hat, der Ihrem Antrag oder Widerspruch stattgibt.
Erlässt das Jobcenter einen Abhilfebescheid, sollten Sie genau überprüfen, ob darin alle Ihre Ansprüche erfüllt wurden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie das Widerspruchs- oder Klageverfahren fortführen.