Widerspruch
Sie sind mit einem Bescheid nicht einverstanden?
Innerhalb einer Frist von einem Monat können Sie gegen den Bescheid des Jobcenters Widerspruch einlegen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, in der Regel am Ende des Bescheids. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid in Ihrem Briefkasten angekommen ist. Heben Sie für den Streitfall den Briefumschlag mit dem Poststempel als Nachweis auf.
Mündlich reicht nicht
Der Widerspruch muss schriftlich eingelegt werden. In dem Schreiben müssen Sie den Bescheid genau bezeichnen und erklären, dass Sie dagegen Widerspruch einlegen. Es reicht, wenn Sie schreiben, was Sie in dem Bescheid für falsch oder nicht einleuchtend halten, zum Beispiel, dass die Leistung Ihrer Ansicht nach zu niedrig ist oder dass Sie die Berechnung nicht nachvollziehen können.
Reichen Sie den Widerspruch schriftlich per Post ein (Einschreiben Einwurf) oder geben Sie ihn persönlich gegen Empfangsstempel auf einer Kopie im Eingangsbereich Ihres Jobcenters ab. So können Sie später nachweisen, dass Sie den Widerspruch tatsächlich eingelegt haben, falls er im Jobcenter verloren gehen sollte.
Machen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Die Behörde hat höchstens drei Monate Zeit
Das Jobcenter soll über Ihren Widerspruch innerhalb von drei Monaten entscheiden. Geschieht das nicht, können Sie Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie alle angeforderten Unterlagen beim Jobcenter einreicht haben. Erfahrungsgemäß beschleunigt es die Bearbeitung Ihres Widerspruchs, wenn Sie vor Ablauf der Drei-Monats-Frist dem Jobcenter erklären, dass Sie anwaltlichen Beistand suchen und eine Untätigkeitsklage einreichen werden, falls das Jobcenter nicht innerhalb der Frist entscheiden wird. Näheres erfahren Sie unter Untätigkeitsklage.
Sie können auch einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des Widerspruchverfahrens beauftragen. Dazu gewährt der Staat gegebenenfalls Beratungshilfe. Mehr dazu unter Beratungshilfe.
Wie kann ich meine Rechte gegenüber dem Jobcenter durchsetzen?
Eine Gesamtübersicht zu Ihren Rechtsmitteln gibt unser vierseitiges Info:
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