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Sozialticket und mehr

Vergünstigungen für Menschen mit wenig Geld

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie in Berlin zahlreiche Vergünstigungen erhalten. Häufig ist der Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S (früher: Berlin-Pass) dafür Voraussetzung.

Berechtigungsnachweis

Der neue Berechtigungsnachweis ersetzt den bisherigen Berlin-Pass. Er soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Neben der Berechtigung zum Kauf des Sozialtickets (Berlin-Ticket S), bietet er vergünstigten Zugang in Berlin zu Museen, Theater, Konzerte, Kinos, Zoo, Tiergarten, Botanischer Garten, Bibliotheken, Kursen in der Volkshochschule oder in der Musikschule oder anderen Einrichtungen. Bis Ende 2023 haben Inhaber des Berechtigungsnachweises, ebenso wie Inhaber des Berlin-Passes-BuT, in der Zeit von montags bis freitags 10 bis 15 Uhr und samstags ganztägig freien Zutritt zu den teilnehmenden Hallenbädern der Berliner Bäderbetriebe.

Den Berechtigungsnachweis erhalten neben den Beziehern von Bürgergeld auch Empfänger von Wohngeld, Sozialhilfe (SGB XII) und Asylbewerberleistungen. Der Bezug von Kinderzuschlag alleine, ohne Wohngeld, reicht nicht aus. Der neue Nachweis wird mit der Bewilligung Ihrer Transferleistung von Ihrer Leistungsstelle in Berlin automatisch an Sie verschickt.

Sozial-Ticket („Berlin-Ticket S“)

Das Sozialticket selbst ist eine Monatskarte für alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in Berlin (Tarifbereich AB). Der Preis für das Sozialticket beträgt seit Januar 2023 monatlich neun Euro.

Um das Sozialticket nutzen zu dürfen, benötigen Sie eine "VBB-Kundenkarte Berlin S", die Sie nur mit dem "Berechtigungsnachweis" (siehe oben) beantragen können. Bei Fahrscheinkontrollen muss dann die "VBB-Kundenkarte Berlin S" zusammen mit dem eigentlichen Sozialticket vorgezeigt werden. Die "VBB-Kundenkarte Berlin S" können Sie über ein Online-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beantragen. Wenn Sie die digitale Antragsstrecke nicht nutzen können, gibt es zusätzlich ein schriftliches Antragsverfahren in Papierform. Den Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Leistungsstelle oder bei den Berliner Bürgerämtern.

Sie können das Formular aber auch gleich hier herunterladen: "Antrag auf Ausstellung einer VBB-Kundenkarte Berlin S".

In beiden Fällen benötigen Sie zur Antragstellung zusätzlich ein Foto von sich, eine Kopie Ihres Ausweises und den "Berechtigungsnachweis" (siehe oben), der Ihnen zusammen mit dem Bewilligungsbescheid zugeschickt werden soll.

Die bisherige Übergangsregelung ist verlängert worden. Bis zum 30. September 2023 reicht es aus, wenn Sie bei einer Fahrscheinkontrolle das Sozialticket, eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids und einen Ausweis mit einem Foto von sich vorzeigen können.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BVG oder unter: https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/

Kostenloses Schülerticket

Schülerinnen und Schüler erhalten auf Antrag in Berlin ein kostenloses Schülerticket für den öffentlichen Nahverkehr. Für den Tarifbereich AB können die meisten Schüler die "fahrCard" als Fahrberechtigung nutzen und unter www.bvg.de/schuelerticket bestellen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in Kapitel 7 unseres Ratgebers "Bürgergeld in Berlin" im Abschnitt 1.2 f) "Schülerbeförderung".

FamilienPass

Zum Preis von sechs Euro erhalten Sie ein ganzes Jahr lang attraktive Preisnachlässe für Kinder bis 17 Jahre bei Schwimmbädern, Eisbahnen oder Schiffstouren, bei Konzerten, in Kinos, Theatern, Museen sowie bei vielen weiteren Einrichtungen in Berlin und Umgebung.

Weitere Informationen und die Adressen der Verkaufsstellen finden Sie unter www.jugendkulturservice.de/de/ferien-und-familienzeit/berliner-familienpass.

Super-Ferien-Pass

Zum Preis von neun Euro haben junge Leute aus Berlin bis einschließlich 18 Jahre an allen Ferientagen freien Eintritt in die Frei- und Hallenbäder der Berliner Bäder-Betriebe. Auch Zoo und Tierpark oder Funk- und Fernsehturm können mit dem Pass einmalig kostenlos besucht werden. Weitere Informationen und die Adressen der Verkaufsstellen finden Sie unter www.jugendkulturservice.de/de/ferien-und-familienzeit/super-ferien-pass.

Kostenlose Teilnahme an Kulturveranstaltungen

Der gemeinnützige Verein Kulturleben Berlin vermittelt freie Plätze für kulturelle Veranstaltungen kostenlos an Menschen mit geringem Einkommen. Mehr erfahren Sie unter: https://kulturleben-berlin.de.

3-Euro-Ticket für Kulturveranstaltungen

Zahlreiche Berliner Bühnen und Konzerthäuser bieten Karten zum Preis von drei Euro für Bezieher von Bürgergeld an, wenn die Vorstellungen nicht ausverkauft sind. Mehr: www.berlin.de/sen/kultur/kulturpolitik/kulturelle-teilhabe/ermaessigungen

Kostenlos Bibliotheken nutzen

Als Empfänger von Sozialleistungen können Sie die Berliner Bibliotheken kostenlos nutzen. Dort bekommen Sie nicht nur Bücher, sondern auch Tageszeitungen und Zeitschriften, CDs oder DVDs. Die öffentlichen Bibliotheken Berlins bieten Ihnen auch die Möglichkeit, kostenlos ins Internet zu gehen. Adressen und weitere Informationen: https://service.berlin.de/stadtbibliotheken/

Volkshochschulen (VHS)

Die Berliner VHS bieten für zahlreiche Personengruppen ermäßigte Preise für Kurse an. Mehr unter www.berlin.de/vhs/volkshochschulen/

Musikschulen

Die Entgelte können nach sozialen Gesichtspunkten ermäßigt werden. Fragen Sie in Ihrer Musikschule nach. Adressen: www.berlin.de/sen/kultur/kultureinrichtungen/musikschulen/adressen/

Strom sparen

Die Aktion "Stromspar-Check" der Caritas hilft Menschen mit niedrigem Einkommen, ihren Stromverbrauch zu senken. Neben Informationen zum Energiesparen bekommen Sie kostenlos Energiesparlampen oder schaltbare Steckerleisten. Außerdem gibt es 100 Euro für den neuen Kühlschrank, wenn Sie Ihren alten gegen ein energiesparendes Modell austauschen wollen. Adressen: www.stromspar-check.de/standorte/standorte-liste.html

Lebensmittel für Zuhause

Wer wenig Geld hat, kann einmal pro Woche in einer Ausgabestelle der Berliner Tafel für einen Euro Lebensmittel bekommen. Adressen: www.berliner-tafel.de/berliner-tafel

Sozialmärkte und Sozialkaufhäuser

Spielsachen, aufgearbeitete Fahrräder und vieles mehr erhalten Sie für wenig Geld auf den Sozialmärkten von Goldnetz. Erkundigen Sie sich nach den aktuellen Marktterminen unter: www.goldnetz-berlin.org. Kleidung, Haushaltswaren, Möbel und Elektrogeräte zu kleinen Preisen gibt es in den Sozialkaufhäusern. Adressen: In Ihrer Suchmaschine "Sozialkaufhaus Berlin" eingeben.

Arztbesuch und Medikamente

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und gesetzlich krankenversichert sind, gibt es für Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft spezielle Härtefallregelungen und Befreiungen bei Zuzahlungen für medizinische Leistungen. Entsprechende Vergünstigungen gelten auch für privat Krankenversicherte im Basistarif (Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Basistarif).

-- Härtefallregelung beim Zahnersatz

Sie haben bei Zahnersatz - auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse - Anspruch auf den doppelten Festzuschuss (= 100 Prozent der Regelversorgung), höchstens jedoch auf einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (§ 55 SGB V). Wählen Sie einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz, müssen Sie die Mehrkosten selbst übernehmen.

-- Befreiung von Zuzahlungen zu Medikamenten

Sie sind - auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse - im laufenden Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen beim Medikamentenkauf, bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder bei notwendigen Krankentransporten befreit, wenn Sie die pauschale Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Regelbedarfs (12 x 502 Euro) erreicht haben (§ 62 SGB V). Die Belastungsgrenze liegt im Jahr 2023 bei 120,48 Euro. Für chronisch Kranke gilt im Jahr 2023 eine Belastungsgrenze von einem Prozent, das sind 60,24 Euro. Wer als "chronisch krank" gilt, regelt die sogenannte Chroniker-Richtlinie.

Die jeweilige Belastungsgrenze gilt für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Unser Rat: Sammeln Sie alle Quittungen und Belege über Ihre Zuzahlungen und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben.

-- Kostenübernahme für Verhütungsmittel

Bis zum 22. Geburtstag erhalten Sie auf Rezept empfängnisverhütende Mittel kostenlos als Leistung Ihrer Krankenkasse (§ 24a SGB V). Alle anderen Personen mit Meldeadresse in Berlin können in den Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung die Kostenübernahme für ihre ärztlich verordneten Verhütungsmittel beantragen, wenn sie Bürgergeld beziehen oder über ein anderes geringes Einkommen verfügen. Die Zentren arbeiten überbezirklich und befinden sich in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Steglitz-Zehlendorf.

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Als Empfänger von Bürgergeld können Sie sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld können sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist aber in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel wenn Ihr anrechenbares monatliches Einkommen im Sinne des SGB II weniger als 18,36 Euro über dem Bedarf für das Bürgergeld liegt (§ 4 Abs. 6 und 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Wie Ihr Einkommen angerechnet wird, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Bürgergeld in Berlin" in Kapitel 9 "Wie werden Einkommen angerechnet?".

Weitere Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Die Informationen werden in vielen Sprachen angeboten. Eine Bescheinigung für den Beitragsservice liegt Ihrem Bewilligungsbescheid über Bürgergeld bei.

Befreiung vom Eigenanteil für die Anschaffung von Lernmitteln an Schulen

In Berlin erhalten die Schülerinnen und Schüler der Grundschule alle Lernmittel, insbesondere Schulbücher, Arbeitshefte, Wörterbücher und Atlanten, kostenlos als Leihgabe der Schule. Auf den weiterführenden Schulen – ab der 7. Klasse – müssen sich die Eltern mit einem Eigenanteil von höchstens 100 Euro pro Schüler und Schuljahr an den Lernmitteln beteiligen.

Wenn Sie zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG oder Asylbewerberleistungen erhalten, sind Sie von der Zahlung des Eigenanteils befreit. Die Schule stellt Ihrem Kind nach Vorlage des "berlinpasses BuT" alle benötigten Lernmittel kostenfrei zur Verfügung. Die Leistungsvoraussetzungen müssen zum Schuljahresbeginn am 1. August des Jahres erfüllt sein und der Schulleitung in der Regel spätestens vier Wochen vor Beginn der Sommerferien nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/medien/lehr-und-lernmittel/#Befreiung.

Mitgliedschaft in einer Mieterorganisation

Die Beratung bei einer der Berliner Mieterorganisationen setzt voraus, dass Sie dort Mitglied sind. Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII gibt es einen ermäßigten Sozialtarif.

Gut zu wissen: Das Jobcenter übernimmt die Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Mieterverein in der Regel für zwei Jahre, wenn es einen mietrechtlichen Beratungsbedarf bestätigt. Ein Beratungsbedarf kann zum Beispiel vorliegen bei Mietmängeln wie Schimmel in der Wohnung, Modernisierungsmaßnahmen, Wohnungskündigungen, Mieterhöhungen oder Betriebs- oder Heizkostennachforderungen des Vermieters oder Energieversorgers. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an deren zivilrechtlicher Wirksamkeit bestehen.

Sie erhalten dann vom Jobcenter eine Kostenübernahmebescheinigung, die Sie bei einer mit dem Land Berlin kooperierenden Mieterorganisation vorlegen (siehe Nummer 10 der AV Wohnen).

Sind Sie bereits Mitglied einer der mit dem Land Berlin kooperierenden Mieterorganisationen, kann der Mitgliedsbeitrag vom Jobcenter ebenfalls übernommen werden. Der Mitgliedsbeitrag wird Ihnen dann vom Jobcenter direkt erstattet.

Berliner Härtefallfonds Energieschulden

Zur Vermeidung und Beseitigung von Energieschulden hat das Land Berlin für Berliner Haushalte, die wegen der aktuellen Preisschwankungen auf dem Energiemarkt in finanzielle Not geraten sind, einen "Härtefallfonds Energieschulden" eingerichtet. Rechtliche Grundlage ist eine Förderrichtlinie des Landes Berlin.

Der Härtefallfonds leistet Privathaushalten mit niedrigen Einkommen auf Antrag eine nicht rückzahlbare Finanzhilfe (Zuschuss), wenn nach dem 1. Januar 2023 eine Sperre der Strom- oder Heizenergieversorgung eingetreten oder vom Energieversorger angedroht worden ist. Der Fonds zahlt, wenn andere Leistungsansprüche die Energiesperre nicht beseitigen oder verhindern können (Nummer 1 der Förderrichtlinie).

Bürgergeld-Bezieher können Leistungen aus dem Fonds erhalten, wenn das Jobcenter die Energieschulden nicht übernimmt oder nur als Darlehen bewilligt, jedoch nur, sofern der Verbrauch "angemessen" ist. Die Angemessenheit prüft die Bewilligungsbehörde (Landesamt für Gesundheit und Soziales) bei der Bearbeitung des Antrags.

Die Auszahlung der Hilfen erfolgt direkt an das jeweilige Energieversorgungsunternehmen.

Anträge auf Kostenübernahme aus dem "Härtefallfonds Energieschulden" können ausschließlich online bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Weitere Informationen und Dokumente zum Berliner Härtefallfonds Energieschulden finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Gut zu wissen: Tacheles e. V. stellt in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband auf der Internetseite www.energie-hilfe.org Informationen und Musteranträge bereit, die Ihnen helfen, Bürgergeld, Wohngeld oder andere Sozialleistungen zu beantragen, wenn Sie die hohen Heizkosten nicht oder nur schwer aufbringen können.