Sozialticket und mehr (Stand 1. Januar 2025)
Vergünstigungen für Menschen mit wenig Geld
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie in Berlin zahlreiche Vergünstigungen erhalten. Häufig ist der Berechtigungsnachweis für das Berlin-Ticket S (früher: Berlin-Pass) dafür Voraussetzung.
Sozial-Ticket („Berlin-Ticket S“)
Das Sozialticket selbst ist eine Monatskarte für alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in Berlin (Tarifbereich AB). Der Preis für das Sozialticket beträgt seit Januar 2023 monatlich neun Euro und wird voraussichtlich ab 1. April auf 19 Euro im Monat steigen.
Das Berlin-Ticket S ist seit dem 1. Januar 2025 nur in Kombination mit einem aktuell gültigen Leistungsbescheid (Kopie reicht aus) und einem amtlichen Ausweisdokument gültig.
Das Verfahren mit Berechtigungsnachweis und VBB-Kundenkarte Berlin S ist zum 31. Dezember 2024 beendet worden. Personen, die noch im Besitz einer gültigen VBB-Kundenkarte S sind, können diese aber noch über den 31. Dezember 2024 hinaus bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit nutzen.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie auf dem Sozialticket nicht mehr die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft, sondern Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen eintragen. Der Name auf dem Sozialticket muss mit dem Namen im Leistungsbescheid übereinstimmen. Der Bescheid kann in Teilen geschwärzt werden, erkennbar müssen sein: Kopfbogen, Überschrift/Betreff, Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet, Kundennummer oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides sowie der Bewilligungszeitraum.
Diese Regelungen sollen vorerst bis zum 30. Juni 2025 gelten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BVG oder unter:
https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/
Kostenloses Schülerticket
In Berlin wohnende Schüler*innen mit dem Schülerausweis I erhalten auf Antrag ein kostenloses Schülerticket für den öffentlichen Nahverkehr. Für den Tarifbereich AB können die meisten Schüler*innen die "fahrCard" als Fahrberechtigung nutzen und unter www.bvg.de/schuelerticket bestellen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in Kapitel 7 unseres Ratgebers "Bürgergeld in Berlin" im Abschnitt 1.2 f) "Schülerbeförderung".
FamilienPass
Zum Preis von sechs Euro erhalten Sie ein ganzes Jahr lang attraktive Preisnachlässe für Kinder bis einschließlich 17 Jahre bei Schwimmbädern, Eisbahnen oder Schiffstouren, bei Konzerten, in Kinos, Theatern, Museen sowie bei vielen weiteren Einrichtungen in Berlin und Umgebung.
Weitere Informationen und die Adressen der Verkaufsstellen finden Sie unter www.jugendkulturservice.de/de/ferien-und-familienzeit/berliner-familienpass.
Super-Ferien-Pass
Zum Preis von neun Euro haben junge Leute aus Berlin bis einschließlich 18 Jahre an allen Ferientagen freien Eintritt in die Frei- und Hallenbäder der Berliner Bäder-Betriebe. Auch Zoo und Tierpark oder Funk- und Fernsehturm können mit dem Pass einmalig kostenlos besucht werden. Der Pass kann über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) finanziert werden. Weitere Informationen und die Adressen der Verkaufsstellen finden Sie unter www.jugendkulturservice.de/de/ferien-und-familienzeit/super-ferien-pass.
Kostenlose Teilnahme an Kulturveranstaltungen
Der gemeinnützige Verein Kulturleben Berlin vermittelt freie Plätze für kulturelle Veranstaltungen kostenlos an Menschen mit geringem Einkommen. Mehr erfahren Sie unter: https://kulturleben-berlin.de.
3-Euro-Ticket für Kulturveranstaltungen
Zahlreiche Berliner Bühnen und Konzerthäuser bieten Karten zum Preis von drei Euro für Bezieher von Bürgergeld an, wenn die Vorstellungen nicht ausverkauft sind. Mehr: www.berlin.de/sen/kultur/kulturpolitik/kulturelle-teilhabe/ermaessigungen
Kostenlos Bibliotheken nutzen
Als Empfänger*in von Bürgergeld oder einer anderen in § 16 der Benutzungsbedingungen genannten Sozialleistung können Sie die Berliner Bibliotheken kostenlos nutzen. Dort bekommen Sie nicht nur Bücher, sondern auch Tageszeitungen und Zeitschriften, CDs oder DVDs. Die öffentlichen Bibliotheken Berlins bieten Ihnen auch die Möglichkeit, kostenlos ins Internet zu gehen. Adressen und weitere Informationen: https://service.berlin.de/stadtbibliotheken/
Volkshochschulen (VHS)
Die Berliner VHS bieten für zahlreiche Personengruppen ermäßigte Preise für Kurse an. Mehr unter www.berlin.de/vhs/volkshochschulen/
Musikschulen
Die Entgelte können nach sozialen Gesichtspunkten ermäßigt werden. Fragen Sie in Ihrer Musikschule nach. Adressen: www.berlin.de/sen/kultur/kultureinrichtungen/musikschulen/adressen/
Strom sparen
Die Aktion "Stromspar-Check" der Caritas hilft Menschen mit niedrigem Einkommen, ihren Stromverbrauch zu senken. Neben Informationen zum Energiesparen bekommen Sie kostenlos Energiesparlampen oder schaltbare Steckerleisten. Außerdem gibt es hundert Euro für den neuen Kühlschrank, wenn Sie Ihren alten gegen ein energiesparendes Modell austauschen wollen.
Mehr unter: https://stromspar-check.de/
Lebensmittel für Zuhause
Wer wenig Geld hat, kann einmal pro Woche in einer Ausgabestelle der Berliner Tafel für einen Euro Lebensmittel bekommen. Adressen: www.berliner-tafel.de/berliner-tafel
Sozialmärkte und Sozialkaufhäuser
Spielsachen, aufgearbeitete Fahrräder und vieles mehr erhalten Sie für wenig Geld auf den Sozialmärkten von Goldnetz. Erkundigen Sie sich nach den aktuellen Marktterminen unter: www.goldnetz-berlin.org. Kleidung, Haushaltswaren, Möbel und Elektrogeräte zu kleinen Preisen gibt es in den Sozialkaufhäusern. Adressen: In Ihrer Suchmaschine "Sozialkaufhaus Berlin" eingeben.
Arztbesuch und Medikamente
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und gesetzlich krankenversichert sind, gibt es für Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft spezielle Härtefallregelungen und Befreiungen bei Zuzahlungen für medizinische Leistungen. Entsprechende Vergünstigungen gelten auch für privat Krankenversicherte im Basistarif (Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Basistarif).
-- Härtefallregelung beim Zahnersatz
Sie haben bei Zahnersatz - auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse - Anspruch auf den doppelten Festzuschuss (= hundert Prozent der Regelversorgung), höchstens jedoch auf einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (§ 55 SGB V). Wählen Sie einen über die Regelversorgung hinausgehenden Zahnersatz, müssen Sie die Mehrkosten selbst übernehmen.
-- Befreiung von Zuzahlungen zu Medikamenten
Sie sind - auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse - im laufenden Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen beim Medikamentenkauf, bei stationärem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder bei notwendigen Krankentransporten befreit, wenn Sie die pauschale Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Regelbedarfs (12 x 563 Euro) erreicht haben (§ 62 SGB V). Die Belastungsgrenze liegt im Jahr 2025 bei 135,12 Euro. Für chronisch Kranke gilt im Jahr 2025 eine Belastungsgrenze von einem Prozent, das sind 67,56 Euro. Wer als "chronisch krank" gilt, regelt die sogenannte Chroniker-Richtlinie.
Die jeweilige Belastungsgrenze gilt für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
Unser Rat: Sammeln Sie alle Quittungen und Belege über Ihre Zuzahlungen und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
-- Kostenübernahme für Verhütungsmittel
Bis zum 22. Geburtstag erhalten Sie auf Rezept empfängnisverhütende Mittel kostenlos als Leistung Ihrer Krankenkasse (§ 24a SGB V). Alle anderen Personen mit Meldeadresse in Berlin können in den Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung die Kostenübernahme für ihre ärztlich verordneten Verhütungsmittel beantragen, wenn sie Bürgergeld beziehen oder über ein anderes geringes Einkommen verfügen. Die Zentren arbeiten überbezirklich und befinden sich in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Steglitz-Zehlendorf.
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Als Empfänger*in von Bürgergeld können Sie sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger*innen von Kinderzuschlag und Wohngeld können sich nicht befreien lassen. Eine Befreiung ist aber in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel wenn Ihr anrechenbares monatliches Einkommen im Sinne des SGB II weniger als 18,36 Euro – das ist die zu Beginn des Jahres 2025 geltende monatliche Höhe des Rundfunkbeitrags – über dem Bedarf für das Bürgergeld liegt (§ 4 Abs. 6 und 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Wie Ihr Einkommen angerechnet wird, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Bürgergeld in Berlin" in Kapitel 9 "Wie werden Einkommen angerechnet?".
Weitere Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Die Informationen werden in vielen Sprachen angeboten. Eine Bescheinigung für den Beitragsservice liegt Ihrem Bewilligungsbescheid über Bürgergeld bei.