Gesetze und Co
Gesetze im Internet
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Die gewünschten Rechtsvorschriften finden Sie dort über die "Titelsuche" oder "Volltextsuche".
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Vorschriften für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit
Ausgewählte Gesetze und Verordnungen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist auf ihrer Internetplattform www.arbeitsagentur.de auf Gesetze wie die Sozialgesetzbücher und Verordnungen wie zum Beispiel die Alg II-Verordnung und die Unbilligkeitsverordnung hin, die für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und Arbeitslose nach dem SGB III besonders wichtig sind. Auf der Seite finden Sie auch wichtige Anordnungen des Verwaltungsrats der BA.
Weisungssammlung
Die "Weisungen" geben die Rechtsaufassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einzelnen Rechtsnormen wieder. Die Mitarbeitenden der BA haben sich an die Weisungen zu halten. Die Sammlung ist sortiert nach der Systematik des Sozialgesetzbuches und weiterer Gesetze. Auf der Seite im Auswahlfeld Gesetzbuch - wenn gewünscht - "SGB II" eingeben. Die Grundeinstellung ist "SGB I".
Weisungssammlung der Bundesagentur für Arbeit nach Rechtsnormen
Wissensdatenbank SGB II
Die Wissensdatenbank enthält Handlungsempfehlungen zum SGB II in einer thematischen Gliederung. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Umgang mit Ausnahmen und Sonderfällen.
Wissensdatenbank der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II
Wichtig in Corona-Zeiten
Der Gesetzgeber hat sich wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen, den Zugang zu den existenzsichernden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ("Hartz IV") bis zum 31. Dezember 2021 zu erleichtern. Damit soll zum Beispiel Kleinunternehmern, sogenannten Solo-Selbstständigen, und Beschäftigten mit Kurzarbeitergeld, die Einkommenseinbußen infolge der Corona-Krise hinnehmen müssen, eine schnelle und unbürokratische Bewilligung von Arbeitslosengeld II (Alg II) von den Jobcentern ermöglicht werden.
Siehe dazu ausführlich: https://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/uebersicht-corona-sozialschutzpakete
Besonders zu beachten sind die Sonderregelungen nach § 67 SGB II "Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie" und die Weisung der Bundesagentur für Arbeit dazu: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisungen-zu--67-sgb-ii_ba146402.pdf
Regelungen des Landes Berlin zu Hartz IV
Leistungen für die Kosten von Unterkunft und Heizung
Die AV-Wohnen regeln, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) und in der Sozialhilfe übernommen werden.
Corona-Sonderregelung zur Aussetzung der Kostensenkung: Rundschreiben Soz Nr. 05/2020 über die befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen (§ 67 Abs. 3 SGB II) vom 26. März 2021
Leistungen für feste Brennstoffe und Nachspeicherheizungen
Tabelle Brennstoffe und Nachspeicherheizung
Einmalige Leistungen
1. Allgemeines
2. Erstausstattung für die Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräte
3. Erstausstattung für Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung
Mit Datum vom 10. Dezember 2014 hat der Deutsche Verein neue Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen veröffentlicht. Neu sind die Hinweise zum Mehrbedarf bei Nahrungsmittelintoleranzen sowie zu Mukoviszidose. Der Geltungsbereich wurde auf Kinder- und Jugendliche erweitert.
Update: Am 16. September 2020 hat das Präsidium des Deutschen Vereins eine Aktualisierung seiner Empfehlungen zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII verabschiedet. Es ist davon auszugehen, dass die berliner Jobcenter auch die aktualisierten Empfehlungen als Grundlage für die Gewährung eines Mehrbedarfs ansehen werden. Sie beziehen sich namentlich auf den Mehrbedarf in der Sozialhilfe, werden aber auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) herangezogen.
Vorliegen von Erwerbsfähigkeit
Örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe
Leistungen nach dem SGB XII für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Handreichungen für Fallmanager der Berliner Jobcenter
Psychosoziale Beratung (PDF, 58 KB)
Schuldner- und Insolvenzberatung (PDF, 25 KB)
Drogen- und Suchtberatung (PDF, 35 KB)