Irren ist amtlich-Beratung kann helfen

Wohnkostenübernahme bei Arbeitslosengeld II

Neuregelung des Senats verstößt gegen Rechtslage

4.4.2012 – Pressemitteilung Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ)

Das Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise e. V. (BALZ) kritisiert die gestern bekannt gewordene Festsetzung der Richtwerte für angemessene Wohn- und Heizkosten für Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) erhalten, als unzureichend und nicht geeignet, um Rechtssicherheit herzustellen.

"Die neuen Richtwerte werden der Realität des Berliner Wohnungsmarktes nicht gerecht", bemängelt BALZ-Geschäftsführer Frank Steger. "Die beschlossene Anhebung zwischen 4,2 und 8,7 Prozent fängt den Preisanstieg seit 2005 von über 20 Prozent bei den Warmmieten nicht auf. Die Neuregelung wird nicht verhindern, dass weiterhin tausende von Hartz-IV-Haushalte in Berlin ihre Miete nur zahlen können, wenn sie Geld aus der Regelleistung zuschießen."

Steger bezweifelt, dass der Senatsbeschluss den Vorgaben des Bundessozialgerichts und der seit 2011 veränderten Gesetzeslage gerecht wird. "Ein schlüssiges Konzept für die Wohnkostenübernahme, wie es die Gerichte fordern, legt der Senat erneut nicht vor", so Steger. Das Sozialgesetzbuch verlange ausdrücklich, dass die Richtwerte die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem Wohnungsmarkt abbilden und ein solcher Wohnraum ausreichend vorhanden sein müsse. Wenn der Senat die Richtwerte, wie Sozialsenator Czaja erklärt habe, nicht an die Mieten einfachen Standards, sondern an die für einfache Lagen kopple, verstoße er gegen das Gesetz. "Die Gerichte werden nicht akzeptieren, dass die Zahl der Wohnungen in einfacher Lage gar nicht ausreicht, um alle Hartz-IV-Haushalte zu versorgen", prophezeit Steger.

Info:
Übersicht: Richtwerte für Bruttowarmmieten in Berlin in Euro

  bis
30.4.2012
Neue Richtwerte ab 1.5.2012
    Ober- und Untergrenze Ø Anstieg
    Heizöl Gas Fernwärme    
1 Pers. 378 387/398 380/389 396/408 394 4,23%
2 Pers. 444 465/477 456/467 475/489 472,50 6,42%
3 Pers. 542 577/593 566/579 590/608 578 6,64%
4 Pers. 619 654/672 641/657 669/689 665 7,43%
5 Pers. 705 753/774 739/756 770/793 766 8,65%


(Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nach Berliner Zeitung vom 4.4.2012)